Versicherung
Im Mittelpunkt steht eine maßgeschneiderte, am Wert des Umzugsgutes orientierte Haftung Ihres Spediteurs im Schadensfall.
Beachten Sie deshalb folgende Hinweise:
- Prüfen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf
- Beschädigungen oder Verlust.
- Erstellen Sie, wenn nötig, ein Schadensprotokoll.
- Schäden, die Sie erst beim Auspacken feststellen, müssen dem Spediteu innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich mitgeteilt werden.
- Im Schadensfall können Sie sich direkt an die Versicherungsgesellschaft oder deren bevollmächtigte Stelle wenden.