Versicherung

Im Mittelpunkt steht eine maßgeschneiderte, am Wert des Umzugsgutes orientierte Haftung Ihres Spediteurs im Schadensfall.

Beachten Sie deshalb folgende Hinweise:

  • Prüfen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf
  • Beschädigungen oder Verlust.
  • Erstellen Sie, wenn nötig, ein Schadensprotokoll.
  • Schäden, die Sie erst beim Auspacken feststellen, müssen dem Spediteu innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich mitgeteilt werden.
  • Im Schadensfall können Sie sich direkt an die Versicherungsgesellschaft oder deren bevollmächtigte Stelle wenden.